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Kompetenz und Vertrauen als Basis für eine erfolgreiche Zusammenarbeit |
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Honorarverordnung
Als Steuerberaterin bin ich bei der Rechnungstellung an die Steuerberatergebührenverordung
gebunden. Diese Gebührenverordnung lässt mir jedoch bei meiner Abrechnung Spielraum.
Meine Rechnungen orientieren sich am tatsächlichen Umfang meiner Arbeit und dem erfor-
derlichen Aufwand. |
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Marianne Sturm
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Steuerberaterin |
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